Unnötige Regulierungen vermeiden – Anreize verbessern; FDP Aargau sieht noch Optimierungspotenzial bei abgespecktem Energiegesetz

Die FDP Aargau anerkennt die Bemühungen des Regierungsrats bei der Neuauflage des kantonalen Energiegesetzes. Im Gegensatz zur Vorlage, die vor zwei Jahren an der Urne gescheitert ist, präsentiert sich der neue Vorschlag abgespeckt. Der Verzicht auf die Eigenstromproduktion bei Neubauten ist ein richtiger Schritt. Die massive Teuerung und die stark steigenden Energie- und Strompreise haben die Herausforderungen im Energiebereich in den letzten Wochen und Monaten zusätzlich vergrössert. Dem gilt es Rechnung zu tragen, die Anreize zu verbessern und unnötige Regulierungen zu vermeiden bzw. abzubauen. Verschiedene Details sind in der Anhörungsvorlage noch zu offen formuliert. Die FDP erwartet zusammen mit der Botschaft zuhanden des Grossen Rates klarere Informationen und als Beilage den Entwurf der geplanten Verordnung zum Energiegesetz.

Die Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und der besonderen Umstände wie Klima, Verschattung oder Quartiersituationen bei Neu- und Erweiterungsbauten führt zu vermehrtem Kontrollaufwand bei Gemeinden und Kanton. Die FDP fordert den Regierungsrat eindringlich auf, hier Augenmass zu bewahren und die Schaffung neuer Bürokratiemonster mit allen Mitteln zu verhindern. Stattdessen sollen Anreize vermehrt gefördert werden – etwa mit der Verbesserung der steuerlichen Abzugsfähigkeit bei der Installation von Photovoltaikanlagen, wie es die FDP-Fraktion bereits im vergangenen Frühling in einem Postulat gefordert hat.

Unnötige Vorschriften vermeiden
Überflüssige Regulierungen lehnt die FDP konsequent ab: Im bestehenden Energiegesetz ist der Einbau von rein elektrischen Wassererwärmern bereits seit 2012, d.h. seit über 10 Jahren, verboten. Bei einer Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren steigen die letzten rein elektrisch betriebenen Wassererwärmer innerhalb der nächsten 10 Jahre aus. Die angedachte Sanierungspflicht innerhalb der nächsten 15 Jahre führt deshalb zu einem unnötigen, bürokratischen Leerlauf und einem enormen Kontrollaufwand bei den Gemeinden. Im Weiteren wehrt sich die FDP auch gegen die Bestimmung zur Pflicht einer Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik, da die steigenden Strompreise in der Wirtschaft automatisch zu Effizienzüberlegungen und entsprechenden Investitionen führen. Erstens führt eine gesetzliche Bestimmung dazu, dass der Staat definiert, was eine «Betriebsoptimierung» ist und zweitens führt die Regelung zu einem grossen Kontrollaufwand bei der öffentlichen Hand.

Härtefallklausel wird begrüsst
Die FDP Aargau unterstützt die geplante Härtefallklausel. Wenn der Staat kostenpflichtige Vorschriften erlässt und in die Eigentumsfreiheit eingreift, ist es das Mindeste, dass eine Härtefallregelung zur Anwendung kommt. Das Ziel muss eine einfache und unkomplizierte Umsetzung sein, wie sie beispielsweise bei den Zuschüssen für die Kosten der externen Kinderbetreuung gehandhabt wird.
 

Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung:
«Der Regierungsrat hat die Lehren aus der Abstimmungsniederlage vor zwei Jahren gezogen und präsentiert nun eine abgespeckte Vorlage. Jedoch sind einige Details unklar und bedürfen der Klärung. Für die FDP ist klar: Unnötige Vorschriften sollen vermieden, stattdessen sollen gezielte Anreize für die Produktion erneuerbarer Energien gesetzt werden.»

→ Vollständige Anhörungsantwort (Fragebogen) der FDP Aargau
 

Weitere Auskünfte:
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Bau, Verkehr, Umwelt, Energie und Raumordnung, Tel. 078 605 61 51
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78